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ASoK 6, Juni 2006, Seite 207

OGH zur Bereinigungswirkung eines Vergleichs

Der Oberste Gerichtshof hat sich eingehend mit dem Thema "Bereinigungswirkung eines bei Auflösung eines Arbeitsverhältnisses abgeschlossenen Vergleichs" befasst.

Dr. Walter Zeiler

Der OGHhat die bestehende Rechtsprechung untermauert, wonach ein anlässlich der Auflösung eines Dauerschuldverhältnisses abgeschlossener Vergleich - selbst wenn in den Vergleich keine Generalklausel aufgenommen wurde - im Zweifel für alle aus diesem Rechtsverhältnis entspringenden und damit zusammenhängenden Rechtsverhältnisse Bereinigungswirkung entfaltet.

1. Sachverhalt

Die beiden Klägerinnen waren seit 1984 bzw. 1981 regelmäßig im Lernhilfeinstitut der Beklagten beschäftigt. Sie wurden dort als selbständig erwerbstätig behandelt. Im Jahr 1988 klagten sie ihren Arbeitgeber auf Feststellung, dass ihr Dienstverhältnis dem Angestelltengesetz unterliege.

Später wurde dieses Klagebegehren in ein Leistungsbegehren abgeändert. Diesem seinerzeitigen Klagebegehren wurde damals in erster Instanz Folge gegeben, wogegen das Berufungsgericht den Rechtsstandpunkt der Beklagten teilte und von freien Dienstverträgen ausging. Der OGH änderte schließlich in diesem Vorverfahren mit Zwischenurteil das Berufungsurteil ab und stellte fest, dass die Vertragsverhältnisse der Klägerinnen als "echte" Arbeitsverhältnisse zu qualifizieren seien.

Im fortgesetzten Verfahren schlossen die Parteien dann 1997 einen Vergleich, nachdem...

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