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Grünes Licht des Nationalrats für das Gesundheitsrechtsänderungsgesetz 2006
Mit dem am vom Plenum des Nationalrats beschlossenen Gesundheitsrechtsänderungsgesetz 2006 - GRÄG 2006 (RV 1414 BlgNR 22. GP) sollen Regelungen betreffend Staatsgrenzen überschreitende Kooperationen zwischen Krankenanstalten (Führung dislozierter Abteilungen), die Überwachung nosokomialer Infektionen (Infektionen, die durch Ansteckung in einem Krankenhaus oder einer anderen medizinischen Einrichtung erworben worden sind) und den Einsatz von Leiharbeitskräften in Krankenanstalten in das Krankenanstaltengesetz aufgenommen werden. Weiters werden die erforderlichen Anpassungen im Ärztegesetz sowie sonstige punktuelle Änderungen vorgenommen.