Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
ASoK 3, März 1999, Seite 110

OGH: Vorzeitige Auflösung des Arbeitsverhältnisses

1. Die vorzeitige Auflösung des Arbeitsverhältnisses setzt ein bereits angetretenes Arbeitsverhältnis voraus.

2. Erfolgt der Rücktritt des Dienstgebers, der den Arbeitnehmer zum vereinbarten Dienstantrittszeitpunkt nicht zum Dienst zugelassen hat, unberechtigt i. S. d. § 30 Abs. 3 AngG, so hatS. 111er gemäß § 31 Abs. 1 AngG dem Angestellten das Entgelt zu ersetzen, das diesem für den Zeitraum gebührt, der bei ordnungsgemäßer Kündigung durch den Dienstgeber vom Tage des Dienstantritts bis zur Beendigung des Dienstverhältnisses hätte verstreichen müssen. – (§ 30 und § 31 Abs. 1 AngG)

( 8 Ob A 53/98 x)

Rubrik betreut von:
Daten werden geladen...