zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
ASoK 3, März 1999, Seite 109

OGH: Notarsubstitut / Entlassung

Nicht strafrechtliche Relevanz genießende Berufspflichtverletzungen eines Notarsubstituten, die allenfalls zu einer disziplinarrechtlichen Verantwortung führen können, stellen nur dann einen Entlassungsgrund dar, wenn dadurch zu befürchten ist, daß der Angestellte seine dienstlichen Pflichten nicht mehr getreulich erfüllen werde, sodaß objektiv dienstliche Interessen des Dienstgebers schwerwiegend gefährdet sind. – (§ 27 Z 1 AngG)

( 9 Ob A 199/98 z)

Rubrik betreut von:
Daten werden geladen...