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ASoK 3, März 1999, Seite 104

Höherversicherung im Rahmen der Unfallversicherung der gewerblichen Wirtschaft

Mag. Johannes Unger

Im Rahmen der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft ist ein Unfallversicherungsbeitrag in Höhe von 1.025 S p. a. als Mindestbetrag zu bezahlen. Im Falle einer Vollinvalidität auf Grund eines Arbeitsunfalles resultiert daraus eine monatliche Versehrtenrente in Höhe von maximal 7.405,70 S. Im Bereich dieser Unfallversicherung ist es jedoch möglich, einen Höherreihungsantrag zu stellen. Wenn der Jahresbeitrag auf 2.050 S p. a. erhöht wird, resultiert daraus eine Versehrtenrente in Höhe von maximal 14.811,40 S monatlich. Der maximale Jahresbeitrag kann freiwillig auf 2.565 S p. a. erhöht werden. Daraus würde sich eine höchstmögliche Versehrtenrente von 18.568,80 S monatlich (14(breve) jährlich) ergeben. Festhalten möchte ich, daß sich diese Pension nur dann ergibt, wenn es sich um einen Arbeitsunfall handelt.

Da bei dieser Höherreihung ein sehr gutes Verhältnis zwischen Beitrag und eventuell zu erwartender Leistung gegeben ist, empfehle ich, diesen Antrag auf Höherreihung zu stellen.

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