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Die neue KJBG-Verordnung
Beschäftigungsverbote und -beschränkungen für Jugendliche
Mit ist die Verordnung über Beschäftigungsverbote und -beschränkungen für Jugendliche (KJBG-VO) in Kraft getreten.Diese Verordnung war auch deshalb notwendig, weil einige Bestimmungen der Richtlinie 94/33/EG vom über den Jugendarbeitsschutz umzusetzen waren. Aufgrund des Kinder- und Jugendbeschäftigungsgesetzes kann durch Verordnung die Beschäftigung von Jugendlichen in bestimmten Betrieben, mit bestimmten Arbeiten oder unter bestimmten Einwirkungen, die mit besonderen Gefahren für die Sicherheit, Gesundheit oder Sittlichkeit verbunden sind, untersagt oder von Bedingungen abhängig gemacht werden.Arbeitgeber, die Jugendliche beschäftigen, haben einen Abdruck dieser Verordnung an geeigneter, für die Arbeitnehmer leicht zugänglicher Stelle aufzulegen. In diesem Beitrag können aufgrund des komplexen Inhaltes der Verordnung nur deren struktureller Aufbau und einige Beispiele verbotener Arbeiten dargestellt werden.
1. Allgemeine Bestimmungen
Die KJBG-Verordnung gilt für die Beschäftigung von Jugendlichen. Als Jugendliche im Sinne dieser Verordnung gelten
• Personen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
und
• Personen, die die Schulpflicht vollendet haben und in einem Lehrverhältnis oder im Rahmen eines Ferialpraktikums oder im R...