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OGH: Verständigung des Betriebsrates/Kündigung (mit Briefing)
• 1. § 210 LAG enthält Regelungen wie § 105 ArbVG und sieht ebenfalls ein Kündigungsvorverfahren vor. Im Hinblick auf den identen Regelungszweck dieser Bestimmung kann die zu § 105 ArbVG ergangene Rspr. auch für die dem Geltungsbereich des LAG unterstellten Kündigungen herangezogen werden.
• 2. Zwischen der erforderlichen Verständigung des Betriebsrates durch den Betriebsinhaber einerseits und der Kündigungserklärung andererseits muss ein sachlicher und zeitlicher Zusammenhang bestehen. Dieser ist insb. dann anzunehmen, wenn es sich um einen einzigen Kündigungsfall handelt und die Kündigung zum ehest zulässigen Termin erfolgt.
• 3. Angesichts der Regelung des § 33 VBG, wonach eine Kündigung des betroffenen Vertragsbediensteten zu jedem Monatsletzten erfolgen kann, ist der zeitliche Zusammenhang zwischen der Verständigung des Betriebsrates von der beabsichtigten Kündigung und dem Ausspruch der Kündigung erst nach einem Zeitraum von rund 12 Wochen nicht mehr gewahrt.
• 4. Unterliegt ein Arbeitnehmer dem Kündigungsschutz des VBG, so ist es überflüssig, dem Vertragsbediensteten auch noch den allgemeinen...