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ASoK 3, März 2008, Seite 114

Bundesverfassungsgesetz, mit dem Übergangsbestimmungen zur Förderung der Legalisierung der Pflege und Betreuung in Privathaushalten erlassen werden (Pflege-Verfassungsgesetz)

1. Allgemeines

Mag. Walter Neubauer

Im Rahmen dieser Rubrik wurde schon mehrfach über die Gesetzgebung i. Z. m. der Pflegethematik berichtet. In diesem Beitrag soll das im Februar vom Parlament verabschiedete Pflege-Verfassungsgesetz vorgestellt werden.

Aufgrund der besonderen Situation von pflege- und betreuungsbedürftigen Personen und ihrer Angehörigen und um den betroffenen Familien Sicherheit bei der Legalisierung von Betreuungsverhältnissen im Rahmen der Pflege und Betreuung von Personen in Privathaushalten bieten zu können, sieht das Pflege-Verfassungsgesetz vor, dass zu pflegende bzw. zu betreuende Personen und deren Angehörige als Arbeitgeber sowie selbständige Betreuungskräfte vor sozialversicherungsrechtlichen Beitragsnachforderungen und verwaltungsstrafrechtlicher Verfolgung geschützt werden. Im Folgenden wird der Inhalt dieses Verfassungsgesetzes dargestellt.

2. Inhalt des Pflege-Verfassungsgesetzes

2.1. Geltungsbereich des Gesetzes

Das Pflege-Verfassungsgesetz gilt für die Pflege und Betreuung von Personen in Privathaushalten im Rahmen einer selbständigen oder unselbständigen Erwerbstätigkeit, wenn

S. 115• die zu pflegende oder zu betreuende Person oder ein Angehöriger Arbeitgeber oder Auftraggeber ist und

• die zu ...

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