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Sozialversicherung und Familienhospizkarenz
Ein Einblick in die unterschiedlichen Versicherungsverhältnisse
Eine Evaluierung der Familienhospizkarenz hat ergeben, dass der Bekanntheitsgrad der Maßnahme in der Öffentlichkeit und in den Betrieben trotz Informationskampagnen noch verbessert werden könnte.Während arbeitsrechtliche Fragestellungen i. Z. m. der Familienhospizkarenz in der Vergangenheit bereits ausführlich behandelt wurden,fehlt eine ins Detail gehende Abhandlung im Bereich der Sozialversicherung. Der nachstehende Beitrag soll Nichtfachleuten, die die Anforderungen der komplexen Lebenssituation der Begleitung schwerstkranker oder sterbender Angehöriger ohnehin sehr oft nur mühevoll bewältigen, eine vereinfachte Darstellung der verschiedenen Varianten des sozialversicherungsrechtlichen Schutzes von Personen geben, die eine Familienhospizkarenz in Anspruch nehmen.
Seit haben alle Arbeitnehmer, die dem AVRAG unterliegen, in Österreich die Möglichkeit, für die Begleitung im Sterben liegender Angehöriger oder für die Begleitung eines im gemeinsamen Haushalt lebenden schwersterkrankten Kindes Familienhospizkarenz in Anspruch zu nehmen. Die Meldung des Arbeitnehmers hat spätestens fünf Arbeitstage vor dem beabsichtigten Antritt beim Arbeitgeber schriftlich einzulangen.
Der Arbeitnehmer kann...