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ASoK 3, März 2008, Seite 088

Fragen zur Geltung des BMSVG für bestimmte freie Dienstverhältnisse

Gesellschafter-Geschäftsführer, Vortragende und der Geltungsbereich des BMSVG

Mag. Walter Neubauer und Mag. Erwin Rath

Hofer hat in seinem im letzten Heft erschienenen Beitrag die Ansicht vertreten, dass Gesellschafter-Geschäftsführer mit einer Beteiligung von bis zu 25 %, denen aufgrund einer Sperrminorität keine Arbeitnehmereigenschaft zukommt, nicht vom BMSVG erfasst sind.Im Folgenden soll auf argumentativem Weg eine Lösung aufgezeigt werden, die die nicht unberechtigten sachlichen Bedenken des Autors hinsichtlich dieser Problematik aufnimmt und das von ihm offenbar gewünschte Ergebnis (Einbeziehung dieser Personen in das BMSVG) bringt.

1. Ausgangslage und Problem

1.1. Dienstnehmerfiktionen im EStG und ASVG

Die im Artikel von Hofer aufgezeigte Problematik hat nicht nur für die bereits genannten Gesellschafter-Geschäftsführer Relevanz, sondern allgemein für lohnsteuerpflichtige freie Dienstnehmer, die aus vertragsrechtlicher Sicht im Rahmen eines freien Dienstverhältnisses tätig sind, aber aufgrund der Fiktionen des Steuerrechts als in einem Dienstverhältnis i. S. d. § 47 Abs. 2 vorletzter und letzter Satz EStG stehend angesehen werden und ebenso nach § 4 Abs. 2 Satz 3 ASVG für die Zwecke der Sozialversicherung als "echter Dienstnehmer" gelten (und in der Vollversicherung nach dem ASVG pflichtversichert sind). Damit sind im Wesentlichen die angef...

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