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OGH: Entlassung / Vertrauensunwürdigkeit
• 1. Die Verfälschung des Erstberichtes und der Aufnahmediagnose durch die mit der Aufnahme beauftragte Turnusärztin bewirkt die Verletzung von Dokumentationspflichten, wie sie sowohl aus § 51 des Ärztegesetzes als auch aus dem Oberösterreichischen Krankenanstaltengesetz 1997 abzuleiten sind, und lässt die Arbeitnehmerin in dieser Position des Vertrauens des Arbeitgebers unwürdig erscheinen.
• 2. Der bisher nur für das Strafverfahren entwickelte Grundsatz, dass der Ausgang eines Verfahrens vor Ausspruch einer Entlassung abgewartet werden darf, ist im konkreten Fall auch auf ein arbeitsgerichtliches Verfahren anwendbar, wenn die dem Arbeitnehmer gegenüber von dritter Seite erhobenen Vorwürfe zunächst nur sehr allgemein gehalten sind und erst durch das weitere Beweisverfahren ausreichend erhärtet werden. - (§ 34 Abs. 2 lit. b VBG)
( 9 Ob A 229/00 t)