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OGH: Entlassung / Eigentumsdelikt
• 1. Bei einem strafgesetzwidrigen Verhalten eines Arbeitnehmers aus dem Bereich der Eigentumsdelikte kommt es normalerweise nicht auf den Wert der Sache an, auf den sich das verpönte Verhalten bezogen hat, sofern es sich nicht um eine nahezu wertlose Sache handelt und die besonderen Umstände des Einzelfalles die Weiterbeschäftigung als noch zumutbar erscheinen lassen.
• 2. Die Entwendung eines vorbereiteten Patientenessens ungeachtet der gegenteiligen Dienstanweisung, zu der sich die Arbeitgeberin zufolge wiederholten Materialschwundes im Küchenbereich veranlasst gesehen hatte, und ungeachtet einer aus- und nachdrücklichen Warnung vor den Konsequenzen eines allfälligen Zuwiderhandelns, weiters ungeachtet des Umstandes, dass die Arbeitnehmerin vom Koch zur Rede gestellt worden war und zu diesem Zeitpunkt das noch unberührte Patientenessen hätte zurückgestellt werden können, begründet als bewusstes Zuwiderhandeln gegen die Interessen und Anordnungen der Arbeitgeberin einen Vertrauensbruch i. S. d. § 45 Abs. 2 Z 2 VBO. - (§ 45 Abs. 1 des Gesetzes über das Dienstrecht der Vertragsbediensteten der Gemeinde Wien [VBO 1995])
( 9 Ob A 227/00 y sowie 9 Ob A ...