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OGH: Entlassung / Kfz / Privatgebrauch
• 1. Wenn ein Arbeitnehmer das ihm als Elektromonteur für dienstliche Zwecke überlassene Kfz, anstatt es im Betrieb abzugeben, für private Übersiedlungsfahrten über das Wochenende ohne ausdrückliche Einwilligung des Arbeitgebers benützt, kann die Strafbarkeit nach § 136 StGB nur unterbleiben, wenn eine mutmaßliche Einwilligung des Arbeitgebers als ein den Vorsatz ausschließender Irrtum über ein Tatbestandsmerkmal vorlag oder ihm das Kraftfahrzeug zur Tatzeit anvertraut war.
• 2. Für die mutmaßliche Einwilligung kommt es nicht allein darauf an, dass der Arbeitgeber im Nachhinein angibt, dass er eine Zustimmung erteilt hätte, wenn er gefragt worden wäre, sondern ob objektiv Rückschlüsse gezogen werden können, dass zum Tatzeitpunkt von einer solchen mutmaßlichen Zustimmung ausgegangen werden konnte.
• 3. Wenn feststeht, dass den Arbeitnehmern der Gebrauch von Dienstfahrzeugen zum Privatgebrauch zwar nur nach vorheriger Genehmigung durch den Arbeitgeber gestattet war, dass aber S. 199dem Arbeitnehmer schon einmal für rund 14 Tage die Verwendung des Kraftfahrzeuges für den Weg zur Arbeit und den Heimweg erlaubt war und er damals nicht um Erlaubnis gefragt hatte, weil der Arbeitgeber zu dieser Zeit auf Ur...