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OGH: Insolvenz und Insolvenzschutz
• 1. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass § 3 a Abs. 1 IESG die zur Anspruchssicherung geeigneten Verfahren taxativ aufzählt. Auch taxative Aufzählungen sind jedoch - wenn es die Teleologie der auszulegenden Bestimmung verlangt - einer erweiternden Auslegung bzw. einer vorsichtigen Analogie zugänglich.
• 2. Nach der der genannten Bestimmung immanenten Teleologie muss auch die Geltendmachung einer nur wegen des Todes des Arbeitgebers nicht mehr beglichenen, aber im Übrigen offenkundig unbestrittenen Arbeitnehmerforderung im Verlassenschaftsverfahren als den aus § 3 a Abs. 1 IESG ersichtlichen Wertungen des Gesetzgebers genügend angesehen werden. - (§ 3 a Abs. 1 IESG)
( 8 Ob S 245/00 p)