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ASoK 6, Juni 2001, Seite 192

OGH: Betriebsvereinbarung / Dienstzeit

Wird im Text einer Betriebsvereinbarung als „Dienstzeit" die bei der Chemie L-AG im Lohn- und Angestelltenverhältnis ohne Unterbrechung zurückgelegte Zeit „bezeichnet", so schließt dies bei weiterer Interpretation die Einziehung von Lehrlingszeiten nicht aus. - (§ 97 Abs. 1 Z 18 ArbVG, § 914 ABGB)

( 9 Ob A 223/00 k)

Rubrik betreut von: VON DR. EDITH MARHOLD-WEINMEIER
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