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Kündigungsanfechtung
• Kündigungsanfechtung (§ 105 Abs. 3 ArbVG)
WBl. 4/2001, 181: 9 Ob A 179/00i
Interessant ist u. a. folgende Aussage: „Die Entgelteinbuße von mindestens 10% ist nicht geeignet, eine Kündigungsanfechtung zu rechtfertigen, zumal erst darüber liegende Entgelteinbußen unter Umständen auf gewichtige soziale Nachteile hindeuten (9 Ob A 261/98t)."