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ASoK 6, Juni 2001, Seite 188

Pensionsabfindungen bei Austritt bis Ende 2000: kommunalsteuerfrei

Dr. Wolfgang Höfle

Pensionsabfindungen bei Austritt bis Ende 2000: kommunalsteuerfrei

LV aktuell 4/2001, 30: VwGH 2000/13/0053 v. ; ARD 5213/24/2001.

Pensionsabfindungen stehen regelmäßig in ursächlichem Zusammenhang mit der Beendigung von Dienstverhältnissen. Damit kommt die Besteuerung nach § 67 Abs. 6 EStG (galt bis ) in Frage, was wiederum zur Kommunalsteuerfreiheit führt. Es ist daher nicht notwendig, die Frage zu klären, ob Pensionsabfindungen zu den Ruhe- oder Versorgungsbezügen zählen.

Anmerkung: Das Judikat ist in seiner Begründung nicht überzeugend, weil es u. a. davon ausgeht, dass Pensionsabfindungen „regelmäßig" bei Beendigung des Dienstverhältnisses anfallen. Gerade i. Z. m. der Abschaffung des Hälftesteuersatzes per wurden vielfach Pensionsansprüche abgefunden, ohne dass es zu einer Beendigung des Dienstverhältnisses kam. Außerdem akzeptiert dem Vernehmen nach der Magistrat der Stadt Wien die Argumentation des VwGH nur insoweit, als die Besteuerung tatsächlich nach § 67 Abs. 6 erster Satz EStG erfolgt ist.

Es wird daher m. E. - auch wegen der Neuregelung des § 67 Abs. 6 und Abs. 8 EStG durch das Budgetbegleitgesetz 2001 - nur eine Frage der Zeit sein, bis sich der VwGH mit der Anwendbarkeit des § 5 Abs. 2 lit. a KommStG auseinander setzen wird müssen - also...

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