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Verlängerung der Pflichtversicherung und Urlaubsersatzleistung
• Verlängerung der Pflichtversicherung und Urlaubsersatzleistung (§ 11 ASVG)
LV aktuell 4/2001, 19; ARD 5211/1/2001.
Neuester Stand: Auch wenn arbeitsrechtlich aufzurunden ist (ab 0,5), ist sozialversicherungsrechtlich (nun doch wie bisher generell) abzurunden. Dies gilt sowohl für die Verlängerung der Pflichtversicherung als auch für den Ruhenszeitraum beim Arbeitslosengeldbezug.
Anmerkung: Der Gleichklang zwischen Beitragsrecht und Arbeitslosengeldbezug ist erfreulich, wenn es auch m. E. überzeugender gewesen wäre, der arbeitsrechtlichen Auf-/Abrundung zu folgen.