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ASoK 3, März 2007, Seite 117

Dienstzeiten als Kommanditist zählen bei freiwilliger Abfertigung nicht

Dr. Wolfgang Höfle

Dienstzeiten als Kommanditist zählen bei freiwilliger Abfertigung nicht (§ 67 Abs. 6 EStG)

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Der Begriff Dienstzeit in § 67 Abs. 6 zweiter Satz EStG ist nicht im arbeitsrechtlichen Sinne zu verstehen. Eine abgabenrechtlich zu betrieblichen Einkünften führende Tätigkeit als Mitunternehmer (Kommanditist) führt daher nicht zu anrechenbaren Vordienstzeiten und wird bei der sog. Zwölftelregelung für die freiwillige Abfertigung nicht berücksichtigt.

Rubrik betreut von: VON DR. WOLFGANG HÖFLE
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