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Fahrtenbuch auf Excel
• Fahrtenbuch auf Excel
PV-Info 2/2006, 19 f.: Artikel von Dieter Hannesschläger.
Der Autor (aus der Finanzverwaltung) nimmt kurz zu der Frage Stellung, ob mittels Computerprogramm geführte Fahrtenbücher bei Lohnabgaben-Prüfungen anerkennt werden. Er kommt zum Schluss, dass solche Fahrtenbücher nicht per se unrichtig sind. Die inhaltliche Richtigkeit derartiger Aufzeichnungen ist jedoch nachzuweisen bzw. glaubhaft zu machen.
Anmerkung: M. E. kann ein solcher Nachweis jedenfalls dadurch unterstützt werden, wenn das Fahrtenbuch bzw. die Reisekostenabrechnung monatlich an den lohnabrechnenden Steuerberater (z. B. per Telefax) übermittelt werden.