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Abgeltung von Urlaubs- und Zeitguthaben bei Beendigung des Dienstverhältnisses
Überblick über die wichtigsten Anspruchsgrundlagen
Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses stehen dem Arbeitnehmer unter gewissen Voraussetzungen verschiedene finanzielle Ansprüche gegen den Arbeitgeber zu. Der vorliegende Beitrag untersucht die wichtigsten potenziellen Anspruchsgrundlagen.
1. Einleitung
Der Beitrag beschränkt sich auf die Behandlung der typischerweise (also grundsätzlich von der Art der Beendigung des Arbeitsverhältnisses unabhängig) zu prüfenden Ansprüche des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber. Ansprüche wie Kündigungsentschädigung oder Abfertigung, die nur bei bestimmten Beendigungsarten zustehen, bzw. sich - im Fall der "Abfertigung neu" (BMVG) - nicht gegen den Arbeitgeber (sondern die Abfertigungskasse) richten, werden daher nicht behandelt.
2. Nicht verbrauchter Urlaub
2.1. Anspruch für das letzte Urlaubsjahr
Urlaub, der im aufrechten Dienstverhältnis nicht verbraucht wurde, ist nach den Regeln des § 10 UrlG finanziell abzugelten. Das heißt, soweit es den Urlaubsanspruch S. 98des laufenden Urlaubsjahres betrifft, gebührt eine Urlaubsersatzleistung nur, wenn weniger Urlaub verbraucht wurde als der nach der Dauer des Dienstverhältnisses im letzten Urlaubsjahr berechnete, aliquote Urlaubsanspruch.
Bei unberechtigtem vorzeitigen A...