Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Aufhebung der Wertpapierdeckung durch den VfGH – Vorsicht Falle!
Arbeitsrechtliche Implikationen bei der Aufhebung der Wertpapierdeckung für Betriebspensionen
Das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes (VfGH) vom , G 48/06, mit dem die Verpflichtung zur Bildung einer Wertpapierdeckung für Abfertigungen und Pensionen aufgehoben wurde (§ 14 Abs. 5 und 7 Z 7 EStG), kann inzwischen als hinreichend bekannt vorausgesetzt werden. Weniger bekannt und folglich auch weniger diskutiert wurden bisher die arbeitsrechtlichen Implikationen bei der Aufhebung der Wertpapierdeckung für Betriebspensionen, zumal auch im Betriebspensionsgesetz (im Folgenden kurz: BPG) eine Verpflichtung zur Bedeckung von Pensionszusagen mit Wertpapieren beinhaltet ist. Dabei ist im BPG auch eine Bezugnahme auf die nunmehr aufgehobene Bestimmung enthalten.
Dieser Beitrag untersucht damit im Zusammenhang stehende arbeitsrechtliche Fragen aus der Sicht des Praktikers und versucht, Empfehlungen für einen korrekten Umgang mit der Wertpapierdeckung für Betriebspensionen herauszuarbeiten. Darüber hinaus wird eine (zugegebenermaßen spekulative) Einschätzung der voraussichtlichen weiteren Entwicklung dargestellt.
1. Unterschiedliche Auswirkungen Arbeitsrecht - Steuerrecht
Steuerrechtlich scheint die Situation durch die unmittelbare Wirksamkeit der Aufhebung einigermaßen klar: Entscheidend ist der Stichtag der Veröffentlichung des Erkenntn...