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ASoK 5, Mai 2000, Seite 180

OGH: Pflegegeldbedarf OÖ

1. Eine Berücksichtigung der durch die Mutter einer Vierjährigen bei der Vornahme der Peritonealdialyse für diese Tochter erbrachten Leistungen kann bei der Ermittlung des Pflegebedarfes i. S. d. § 4 Oberösterreichisches Pflegegeldgesetz nicht stattfinden. Es kann auch ein gesundes Kind im Alter der Erkrankten die Peritonealdialyse nicht selbständig durchführen.

2. Der Zeitaufwand für therapeutische Heilbehandlungen kann bei der Ermittlung des Pflegeaufwandes nicht berücksichtigt werden, wenn es sich dabei nicht um eine Betreuungs- oder Hilfsmaßnahme i. S. d. §§ 1 und 2 Einstufungsverordnung handelt. – (§§ 1 und 2 Einstufungsverordnung zum BPGG, § 4 Oberösterreichisches Pflegegeldgesetz)

( 10 Ob S 158/99 d)

Rubrik betreut von: VON DR. EDITH MARHOLD-WEINMEIER
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