Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
OGH: Pflegegeldbedarf OÖ
• 1. Eine Berücksichtigung der durch die Mutter einer Vierjährigen bei der Vornahme der Peritonealdialyse für diese Tochter erbrachten Leistungen kann bei der Ermittlung des Pflegebedarfes i. S. d. § 4 Oberösterreichisches Pflegegeldgesetz nicht stattfinden. Es kann auch ein gesundes Kind im Alter der Erkrankten die Peritonealdialyse nicht selbständig durchführen.
• 2. Der Zeitaufwand für therapeutische Heilbehandlungen kann bei der Ermittlung des Pflegeaufwandes nicht berücksichtigt werden, wenn es sich dabei nicht um eine Betreuungs- oder Hilfsmaßnahme i. S. d. §§ 1 und 2 Einstufungsverordnung handelt. – (§§ 1 und 2 Einstufungsverordnung zum BPGG, § 4 Oberösterreichisches Pflegegeldgesetz)
( 10 Ob S 158/99 d)