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ASoK 5, Mai 2000, Seite 154

Ärztliche Schweigepflicht versus Beweislast über die erfolgte Aufklärung

Zum Inhalt und Umfang der ärztlichen Schweigepflicht

Dr. Lukas Stärker

Der Oberste Gerichtshof hat sich im November 1999mit der Frage befasst, ob Ärzte in einem Verfahren wegen eines behaupteten Behandlungsfehlers trotz Nichtentbindung von der Schweigepflicht zur Frage der erfolgten Aufklärung dennoch vernommen werden dürfen.

1. Sachverhalt

Die Klägerin stürzte am um etwa 17.00 Uhr und verletzte sich dabei am Ringfinger der linken Hand. Erst 31 Stunden später, am , kurz vor Mitternacht, begab sie sich zur Behandlung in ein Unfallkrankenhaus, dessen Rechtsträger die geklagte Partei ist. In der Folge traten Komplikationen auf, die schlussendlich dazu führten, dass der verletzte Ringfinger am amputiert werden musste.

Die Klägerin begehrte an Schmerzengeld und Verunstaltungsentschädigung global 100.000 S sowie die Feststellung, dass ihr die geklagte Partei ab dem für alle kausalen Schäden aus der Behandlung im Unfallkrankenhaus wegen des Bruchs des Ringfingers der linken Hand und dessen am erfolgter Amputation hafte. Sie behauptete, die Behandlung durch die Ärzte des Unfallkrankenhauses habe nicht den Regeln der ärztlichen Kunst entsprochen. Ohne die nötige Aufklärung erhalten zu haben, habe sie – allenfalls – völlig unbewusst und in ihrer Verzweiflung e...

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