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Karenzgeld für Selbständige
Auch Gewerbetreibende haben finanzielle Ansprüche im Fall der Mutterschaft
In ASoK 1998, 421 wurde das Thema Karenzgeld und Teilzeitbeschäftigung für Arbeitnehmer behandelt. Auch Gewerbetreibende haben finanzielle Ansprüche im Falle der Mutterschaft. Es gibt gesetzliche Regelungen für Wochengeld (Betriebshilfe) als auch für Teilzeitbeihilfe. Früher gab es eigene gesetzliche Regelungen im Betriebshilfegesetz. Derzeit sind für solche finanziellen Ansprüche gesetzliche Regelungen im § 102 GSVG festgelegt. Es gibt Beihilfen sowohl in Form des Wochengeldes als der Teilzeitbeihilfe.
1. Wochengeld
Anspruchsvoraussetzungen
Anspruch auf Wochengeld haben werdende Mütter und Wöchnerinnen, die aufgrund der selbständigen Führung ihres Betriebes
• in der gewerblichen Krankenversicherung pflichtversichert sind beziehungsweise
• von der gewerblichen Krankenversicherung aufgrund einer ASVG-Pension ausgenommen und keinen anderweitigen Leistungsanspruch auf Wochengeld haben.
• Weitere Voraussetzung: Innerhalb des Zeitraumes, für den ein Anspruch auf Wochengeld entstehen kann, ist eine geeignete Betriebshilfe ständig zu ihrer Entlastung zu beschäftigen.
Kann infolge der örtlichen Lage des Betriebes oder darf wegen der Art der Gewerbeberechtigung eine Betriebshilfe nicht eingesetzt werden, so ent...