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Einvernehmliche Auflösung im Krankenstand zulässig?
• Einvernehmliche Auflösung im Krankenstand zulässig? (§ 5 EFZG; § 9 AngG; § 11 Abs. 2 ASVG)
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Endet ein Dienstverhältnis während des Krankenstandes durch eine einvernehmliche Auflösung, hat der Arbeitnehmer keinen Entgeltfortzahlungsanspruch über das Ende des Dienstverhältnisses hinaus. In Ermangelung eines solchen Anspruches verlängert sich daher auch nicht das sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnis i. S. d. § 11 Abs. 2 ASVG.
Anmerkung: Zu diesem Punkt ist weitere Rspr. zu erwarten. Im gegenständlichen Fall kam es nämlich nicht zu einer Wiedereinstellung. Wenn die betreffenden Mitarbeiter jedoch nach Beendigung des Krankenstandes wieder eingestellt werden, "wittern" die Krankenversicherungsträger natürlich eine "missbräuchliche Gestaltung": Der Arbeitgeber will sich womöglich auf Kosten des Krankengeldes der GKK von seiner Entgeltfortzahlungspflicht befreien.