Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Kein Kündigungsschutz älterer Arbeitnehmer ab Regelpensionsalter?
• Kein Kündigungsschutz älterer Arbeitnehmer ab Regelpensionsalter? (§ 15 Abs. 3 AVRAG; § 105 ArbVG)
.
In betriebsratslosen Betrieben führt auch § 15 Abs. 3 AVRAG nicht dazu, dass Arbeitnehmer, die das Regelpensionsalter erreicht haben, ihre Kündigung anfechten können.
Anmerkung: In betriebsratspflichtigen Betrieben ist hingegen eine Kündigungsanfechtung auch nach Erreichen des Regelpensionsalters möglich - freilich nur in besonderen Ausnahmefällen (besonders starke Einkommenseinbuße, ungünstiger Versicherungsverlauf in der Pensionsversicherung u. Ä. - vgl. ).