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ASoK 5, Mai 2008, Seite 190

Kein Kündigungsschutz älterer Arbeitnehmer ab Regelpensionsalter?

Dr. Wolfgang Höfle

Kein Kündigungsschutz älterer Arbeitnehmer ab Regelpensionsalter? (§ 15 Abs. 3 AVRAG; § 105 ArbVG)

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In betriebsratslosen Betrieben führt auch § 15 Abs. 3 AVRAG nicht dazu, dass Arbeitnehmer, die das Regelpensionsalter erreicht haben, ihre Kündigung anfechten können.

Anmerkung: In betriebsratspflichtigen Betrieben ist hingegen eine Kündigungsanfechtung auch nach Erreichen des Regelpensionsalters möglich - freilich nur in besonderen Ausnahmefällen (besonders starke Einkommenseinbuße, ungünstiger Versicherungsverlauf in der Pensionsversicherung u. Ä. - vgl. ).

Rubrik betreut von: VON DR. WOLFGANG HÖFLE
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