Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
ASoK 7, Juli 2000, Seite 260

VwGH: Handelsarbeiter / Sonderzahlungen

Die gemäß dem Kollektivvertrag für die Handelsarbeiter Österreichs zu gewährende Weihnachtsremuneration und Urlaubsbeihilfe sind nicht nach dem kollektivvertraglichen Mindestlohn, sondern nach dem von den Arbeitern in der Normalarbeitszeit tatsächlich verdienten Lohn zu bezahlen. Die im Kollektivvertrag verwendeten Begriffe „Bruttomonatslohn" bzw. „Bruttowochenlohn" umfassen auch die in unterschiedlicher Höhe gewährten Leistungsprämien und Sonderzahlungen, die der Entrichtung der Sozialversicherungsbeiträge zugrunde zu legen sind. – (§ 49 Abs. 2 ASVG, Pkt. A 1 der Lohnordnung des Kollektivvertrages für die Handelsarbeiter Österreichs)

()

Rubrik betreut von: VON DR. EDITH MARHOLD-WEINMEIER
Daten werden geladen...