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ASoK 7, Juli 2000, Seite 257

OGH: Leistungen der Zahnbehandlung

1. Nach § 153 Abs. 3 ASVG dürfen in den Satzungen und im Vertrag nicht vorgesehene Leistungen in den Zahnambulatorien nicht erbracht werden. Insoweit Zuzahlungen zu den Leistungen der Zahnbehandlung des Zahnersatzes vorgesehen sind, müssen diese in den Zahnambulatorien und bei den freiberuflich tätigen Vertragsfachärzten und Vertragsdentisten gleich hoch sein.

2. Die Versicherungsträger haben die Möglichkeit, die Erstattung von Kosten für außervertragliche Leistungen betragsmäßig zu begrenzen. Dadurch wird der sozialversicherungsrechtliche Leistungsanspruch – für die Versicherten voraussehbar – modifiziert.

3. Diese für die Leistungsansprüche in der Krankenversicherung geltende Auffassung muss umso mehr für den hier zu beurteilenden Bereich der Zahnbehandlung gelten, für den gemäß § 153 Abs. 1 ASVG die Eingrenzung und Konkretisierung des Leistungsanspruches selbst ausdrücklich der Satzung übertragen ist. – (§ 153 Abs. 1 u. 3 ASVG)

( 10 Ob S 295/99 a)

Rubrik betreut von: VON DR. EDITH MARHOLD-WEINMEIER
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