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Vorzeitige Alterspension wegen geminderter Arbeitsfähigkeit aufgehoben
Als Teil des Sozialversicherungs-Änderungsgesetzes 2000 (SVÄG 2000) wurde Anfang Juni im Nationalrat die Aufhebung der vorzeitigen Alterspension wegen geminderter Arbeitsfähigkeit beschlossen. Gleichzeitig wurde der Invaliditätsbegriff für Personen über 57 Jahren etwas erweitert. Die Abschaffung der vorzeitigen Alterspension wegen geminderter Arbeitsfähigkeit und die Neuformulierung eines Invaliditätsbegriffs für Personen über 57 Jahre erfolgte parallel im ASVG, GSVG und BSVG. Im Text dieses Beitrages wird – zur leichteren Lesbarkeit – auf eine gesonderte Anführung der einschlägigen Bestimmungen im GSVG und BSVG verzichtet.
Vorgeschichte
Die Abschaffung der vorzeitigen Alterspension wegen geminderter Arbeitsfähigkeit war erstmals von der durch die Regierung eingesetzten Pensions-Expertenkommission ins Spiel gebracht worden.
Die Kommission hat in einem am vorgelegten Dokument unter dem Titel „Erster Bericht der Expertenkommission zur Rahmenplanung des österreichischen Pensionssystems" zu der von der Regierung beabsichtigten Anhebung des Pensionsalters auf Ausweichmöglichkeiten in die vorzeitige Alt...