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ASoK 7, Juli 2000, Seite 235

Das Arbeitsrechtsänderungssetz 2000 – ARÄG 2000

Soziale Gerechtigkeit am Arbeitsplatz

Mag. Harald Kaszanits

Ziel des vorliegenden Gesetzesist, dem seit langem geforderten Anliegen der Angleichung der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall der ArbeiterInnen an die der Angestellten Rechnung zu tragen. Gleichzeitig erfolgt durch die Urlaubsaliquotierung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses und durch den Entfall des Postensuchtages bei Selbstkündigung eine Senkung der Lohnnebenkosten im Interesse der Sicherung des Wirtschaftsstandorts Österreich.

I. Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

Mit dem ARÄG 2000 wird die Angleichung des Anspruchs auf Entgeltfortzahlung bei Krankheit (Unglücksfall) für jene Arbeiter, die den Vorschriften des ABGB, des EFZG, des Hausangestelltengesetzes und des Hausbesorgergesetzes unterliegen, an jenen der Angestellten verwirklicht. Dies bedeutet den Entfall der 14-tägigen Wartefrist und die Verlängerung der Fortzahlungsdauer von einer verhältnismäßig kurzen Zeit (für Arbeiter, die dem ABGB unterliegen) auf die Dauer von 6 Wochen bzw. auf 8 Wochen nach 5 Dienstjahren, auf 10 Wochen nach 15 Dienstjahren und auf 12 Wochen nach 25 Dienstjahren. Durch jeweils weitere 4 Wochen behält der Arbeiter den Anspruch auf das halbe Entgelt. Nach wie vor besteht der Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei wiederholter ...

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