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ASoK 7, Juli 2000, Seite 229

Unterschiedliches vorzeitiges Pensionsantrittsalter EU-widrig

Der Bezug einer vorzeitigen Alterspension wegen Erwerbsunfähigkeit muss Männern und Frauen ab demselben Lebensalter ermöglicht werden

Dr. Lukas Stärker

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte sich im Mai 2000 mit der Frage zu befassen, ob ein unterschiedliches Pensionsantrittsalter von Mann und Frau bei vorzeitiger Alterspension wegen Erwerbsunfähigkeit der EU-Gleichbehandlungsrichtlinie 79/7/EWG widerspricht. Mit Urteil vom bejahte der EuGH diese Frage und begründete seine Entscheidung damit, dass einerseits eine vorzeitige Alterspension wegen Erwerbsunfähigkeit keine Altersrente i. S. d. Ausnahmebestimmung der EU-Gleichbehandlungsrichtlinie 79/7/EWG ist. Andererseits ist die bestehende Diskriminierung zwischen Mann und Frau weder zur Aufrechterhaltung des finanziellen Gleichgewichts des Systems der sozialen Sicherheit noch zur Gewährleistung der Kohärenz zwischen den Systemen der Altersrenten und dem der anderen Leistungen objektiv erforderlich.

1. Sachverhalt und Unterinstanzen

Die zwischen September 1941 und Juli 1942 geborenen Kläger beantragten bei der Sozialversicherungsanstalt der Bauern (Geklagte) die Gewährung einer vorzeitigen Alterspension wegen Erwerbsunfähigkeit. Die geklagte Sozialversicherungsanstalt der Bauern lehnte die Anträge der Kläger mit der Begründung ab, dass Voraussetzung für den Anspruch auf e...

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