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ASoK 7, Juli 2000, Seite 226

Aus für die vorzeitige Alterspension bei geminderter Arbeitsfähigkeit

Gründe und Hintergründe für den neuen Berufsschutz ab 1. Juli 2000

Dr. Martin Gleitsmann

Am wurde im Nationalrat das Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2000 (SVÄG 2000) beschlossen, in das neben der Neuregelung der Entsendung von Versicherungsvertretern in die Sozialversicherungsträger auch vorgezogene Maßnahmen der Pensionsreform 2000 aufgenommen wurden. Diese Ergänzungen waren durch das notwendig geworden, dem zufolge ein unterschiedliches Anfallsalter von Männern und Frauen für die vorzeitige Alterspension wegen geminderter Arbeitsfähigkeit als EU-widrig festgestellt wurde. Begleitend zur gänzlichen Abschaffung dieser Pensionsart wurde eine europa- und verfassungsrechtskonforme Verbesserung des Berufsschutzes für ältere Arbeitnehmer vorgesehen.

Von der Expertenkommission bis zum Begutachtungsentwurf

Schon die von der Bundesregierung eingesetzte Expertenkommission zur Rahmenplanung des österreichischen Pensionssystems unter der Leitung von Univ.-Prof. Dr. Tomandl erkannte die Problematik der vorzeitigen Alterspension wegen geminderter Arbeitsfähigkeit nicht nur im Hinblick auf das anhängige Verfahren beim Europäischen Gerichtshof, sondern auch im Zusammenhang mit der geplanten Anhebung des Anfallsalters für alle Frühpensio...

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