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OGH: Schauspieler / Urlaubsentgelt
• 1. Der Untergang des Urlaubsanspruches mit Ende des Dienstverhältnisses führt nicht zum Verlust des Urlaubsentgeltes, welches nach den Grundsätzen der Vorteilsausgleichung i. S. d. § 1447 ABGB als Urlaubsentschädigung zusteht.
• 2. Solange § 18 i Abs. 1 Bundestheaterpensionsgesetz, wonach für zum Zeitpunkt des Übertritts in den Ruhestand nicht verbrauchten Urlaubs keine Ersatzleistung gem. § 10 UrlG gebühre, nicht anwendbar war, verwies § 50 SchSpG ausdrücklich auf die subsidiäre Anwendbarkeit des ABGB, weshalb § 1447 ABGB zur Anwendung kommt. - (§ 1447 ABGB, § 18 i Abs. 1 Bundestheaterpensionsgesetz)
( 8 Ob A 313/01 i)