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ASoK 5, Mai 2003, Seite 174

OGH: Bundestheaterpensionsgesetz

Der Oberste Gerichtshof stellt gem. Art. 89 Abs. 3 B-VG (Art. 140 Abs. 1 B-VG) an den Verfassungsgerichtshof den Antrag zu entscheiden, dass § 5 Abs. 8 Bundestheaterpensionsgesetz in der für die Zeit vom bis zum Ablauf des geltenden Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 123/1998 verfassungswidrig war. - (§ 5 Abs. 8 Bundestheaterpensionsgesetz)

„Wohl aber bestehen solche Bedenken gegen die zuletzt genannte Bestimmung des § 5 Abs. 8 Bundestheaterpensionsgesetz, nach der für die Ermittlung der Dienstzeit i. S. d. § 5 Abs. 7 Bundestheaterpensionsgesetz nur jeder Monat einer Spielzeit herangezogen wird, in dem ein Solotänzer mindestens drei Vorstellungen absolviert und 20 Probendienste geleistet hat (Z 1) oder ein sonstiges Ballettmitglied mindestens fünf Vorstellungen absolviert und 20 Probendienste geleistet hat (Z 2).

[...] Dies bedeutet daher, dass der Gesetzgeber eine Regelung geschaffen hat, die zwar den Anspruch erhebt, der besonderen Situation der Ballettmitglieder Rechnung zu tragen, die dieses Ziel aber in unsachlicher Weise verfehlt. Obzwar die Ballettmitglieder während ihrer gesamten Dienstzeit - unabhängig vom tatsächlichen Einsatz in Proben und Vorstellungen - zu ständiger Leis...

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