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ASoK 5, Mai 2003, Seite 172

OGH: PV / Vorabentscheidungsfrage an EuGH

Dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften wird gem. Art. 234 EG folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt:

Ist die Ausnahme in Art. 7 Abs. 1 a der RL 79/7/EWG des Rates vom zur schrittweisen Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen im Bereich der sozialen Sicherheit so auszulegen, dass sie auf eine Leistung wie die vorzeitige Alterspension bei Arbeitslosigkeit anwendbar ist, für die im nationalen Recht ein für Männer und Frauen unterschiedliches Rentenalter festgesetzt wurde? - (§ 253 a ASVG, Art. 7 Abs. 1 a der RL 79/7/EWG des Rates vom zur schrittweisen Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen im Bereich der sozialen Sicherheit)

„Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes ist für die Beurteilung einer Leistung aus gemeinschaftsrechtlicher Sicht nicht deren Einordnung nach dem jeweiligen nationalen Recht, sondern der Zweck, der mit der Leistung verfolgt wird, maßgebend. Im österreichischen Schrifttum wird aus den Ausführungen des Gerichtshofes in der Rechtssache Buchner abgeleitet, dass nur jene Leistungen unter den Begriff der Alters- bzw. Ruhestandsrente i. S. d. Ar...

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