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ASoK 5, Mai 2003, Seite 171

OGH: Unfallversicherung

Ein Unfall eines Ehegatten einer Unternehmerin bei der Mithilfe im Betrieb steht nicht unter dem Schutz der Unfallversicherung, wenn sich die Mithilfe des Ehegatten darauf beschränkt, etwa zweimal im Monat Waren für das Geschäft der Unternehmerin mit dem PKW abzuholen. - (§ 176 Abs. 1 Z 6 ASVG)

„Im vorliegenden Fall hat der Kläger seiner Ehegattin im festgestellten zeitlichen Umfang beim Einkauf von Textilien und Papierwaren geholfen. Er verrichtete diese Tätigkeit, weil sie ‚dem Unternehmen seiner Ehegattin zugute kam'. Dass diese Mithilfe aus betrieblichen Gründen unbedingt erforderlich gewesen wäre, wurde weder vom Kläger behauptet noch ergeben sich dafür Anhaltspunkte aus den vorliegenden Verfahrensergebnissen. So hat der Kläger anlässlich seiner niederschriftlichen Befragung im Anstaltsverfahren am selbst angegeben, dass im Geschäft seiner Gattin fünf Mit-arbeiter beschäftigt waren und seine Gattin deshalb den Einkauf der benötigten Waren selbst durchführen konnte. Der Kläger wiederum konnte sich seine Tätigkeit als Dienststellenleiter eines Gendarmeriepostens so einteilen, dass er an den von seiner Gattin festgelegten Terminen auch Zeit hatte, seiner Gattin bei der Besorgung der Waren behilflic...

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