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ASoK 5, Mai 2003, Seite 169

Neues aus der Gesetzgebung

Mag. Harald Kaszanits

Die Gesetzwerdung der nachstehenden Ministerialentwürfe bleibt abzuwarten.

1. Änderungen im FLAG; Ministerialentwurf ; Begutachtung abgeschlossen

1.1. Entfall des Dienstgeberbeitrages für Arbeitnehmer über 60.

Der Gesetzesentwurf sieht zur Anhebung der Beschäftigungsquote von älteren Arbeitnehmern u. a. eine Senkung der Lohnnebenkosten vor. Dementsprechend werden Arbeitslöhne von Personen, die das 60. Lebensjahr vollendet haben, ab von der Beitragsgrundlage zur Entrichtung des Dienstgeberbeitrages zum FLAF ausgenommen (§ 41 Abs. 4 lit. f FLAG).

Kein Dienstgeberbeitrag (DB) ist ab daher für Arbeitslöhne zu entrichten, die ab dem Kalendermonat gewährt werden, der dem Monat folgt, in dem der Arbeitnehmer das 60. Lebensjahr vollendet hat. Unabhängig davon ist der Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag (DZ zum DB) auch weiterhin für diese Arbeitnehmer zu entrichten.

2. Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Öffnungszeitengesetz 2003 erlassen wird und die Gewerbeordnung 1994, das Arbeitsruhegesetz und das Sonn- und Feiertags-Betriebszeitengesetz geändert werden; Begutachtung abgeschlossen

2.1. Genereller Rahmen der Offenhaltezeiten an Werktagen (Montag bis Samstag) (§ 4)

Es wird ein Offenhalterahmen von Montag 5 Uhr bis Samstag 18 Uhr geschaffen, innerhalb dessen der Landeshauptmann durch Verordnung die täglichen Offenhal...

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