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DB-/DZ-/KommSt-Befreiung für Arbeitslöhne von begünstigten Behinderten
• DB-/DZ-/KommSt-Befreiung für Arbeitslöhne von begünstigten Behinderten (§ 41 Abs. 4 lit. e FLAG, § 5 Abs. 2 lit. e KommStG)
Wilfried und Hannelore Ortner, Personalverrechnung in der Praxis, 2003, 899 und 911; Höfle/Leitner/Stärker, Rechte für Menschen mit Behinderung, 2003, 192. Arbeitslöhne an Dienstnehmer, die als begünstigte Personen gemäß dem Behinderteneinstellungsgesetz beschäftigt werden, sind vom Dienstgeberbeitrag zum Familienlas-tenausgleichsfonds (DB), vom Zuschlag zum DB und von der Kommunalsteuer befreit.