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ASoK 5, Mai 2003, Seite 166

Doppelversicherung angestellter Rechtsanwälte bis 1. 8. 2001

Dr. Wolfgang Höfle

Doppelversicherung angestellter Rechtsanwälte bis (§§ 5 Abs. 1 Z 8, 7 Z 1 lit. e ASVG)

ARD 5390/9/2003: .

Angestellte Rechtsanwälte waren bis sowohl in der Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung nach dem ASVG als auch in der Versorgungseinrichtung der Rechtsanwaltskammern pflichtversichert. Die Zugehörigkeit zu zwei verschiedenen Versorgungssystemen aufgrund ein und derselben (!) Tätigkeit stellt keinen Widerspruch zum Gleichheitsgrundsatz dar; dies gilt im vorliegenden Fall umso mehr, als die Versorgungseinrichtung diesen Fall berücksichtigt und eine Ermäßigung der Beiträge vorsieht.

Rubrik betreut von: VON DR. WOLFGANG HÖFLE
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