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Doppelversicherung angestellter Rechtsanwälte bis 1. 8. 2001
• Doppelversicherung angestellter Rechtsanwälte bis (§§ 5 Abs. 1 Z 8, 7 Z 1 lit. e ASVG)
ARD 5390/9/2003: .
Angestellte Rechtsanwälte waren bis sowohl in der Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung nach dem ASVG als auch in der Versorgungseinrichtung der Rechtsanwaltskammern pflichtversichert. Die Zugehörigkeit zu zwei verschiedenen Versorgungssystemen aufgrund ein und derselben (!) Tätigkeit stellt keinen Widerspruch zum Gleichheitsgrundsatz dar; dies gilt im vorliegenden Fall umso mehr, als die Versorgungseinrichtung diesen Fall berücksichtigt und eine Ermäßigung der Beiträge vorsieht.