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Zur Pensionssicherungsreform 2003
Praxisrelevante Aspekte
Dieser Beitrag beschäftigt sich mit dem Begutachtungsentwurf des Bundesministeriums für soziale Sicherheit und Generationen vom , mit dem das ASVG, GSVG, BSVG und B-KUVG im Rahmen des Budgetbegleitgesetzes 2003 geändert werden (GZ: 21.119/8-1/03). Neben einer überblicksmäßigen Darstellung der wesentlichen geplanten Änderungen (in diesem Zusammenhang bezieht sich der Verfasser in erster Linie auf die Neuerungen im Hinblick auf das ASVG) soll herausgearbeitet werden, welcher Personenkreis durch die geplante Reform inwieweit betroffen ist bzw. mit welchen (zum Teil kumulativ wirkenden) Konsequenzen im Falle eines vorzeitigen Pensionsantritts zu rechnen ist. Schließlich soll versucht werden - soweit es der Gesetzwerdungsprozess zum gegenwärtigen Zeitpunkt zulässt - praxisrelevante Aspekte und Hinweise für die betroffenen Erwerbstätigen aufzuzeigen.
1. Darstellung wesentlicher geplanter Änderungen im Überblick
1.1. Aufhebung sämtlicher vorzeitiger Alterspensionen
§§ 253 a, 253 b sowie 253 c ASVG in der bisher geltenden Fassung werden aufgehoben. Die vorzeitige Alterspension bei Arbeitslosigkeit i. S. d. § 253 a ASVG wird mit Jahresende 2003 in die Arbeitslosenversicherung übertragen.
Die vorzeitige Alterspension be...