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ASoK 5, Mai 2003, Seite 138

Betriebsversammlungen aus Anlass der aktuellen Reformvorhaben der Bundesregierung

Antworten auf wichtige arbeitsrechtliche Fragen

Mag. Dr. Bernhard W. Gruber

Seit werden auf Initiative der Gewerkschaften in mehreren Unternehmen Betriebsversammlungen abgehalten. Die Arbeitnehmer/innen erhalten dort Informationen über die geplante Pensionsreform. Aus arbeitsrechtlicher Sicht ist dazu Folgendes anzumerken:

Wie oft dürfen bzw. müssen Betriebsversammlungen abgehalten werden?

Mindestens einmal pro Kalenderhalbjahr ist eine ordentliche Betriebsversammlung abzuhalten.

Bei Bedarf können gemäß § 43 ArbVG zusätzlich außerordentliche Betriebsversammlung abgehalten werden; eine gesetzliche Höchstzahl ist nicht festgelegt.

Wann ist der Betriebsinhaber von der Abhaltung einer Betriebsversammlung zu informieren?

Rechtzeitig, wenn die Betriebsversammlung im Betrieb und/oder während der Arbeitszeit stattfinden soll.

Der Betriebsinhaber soll nämlich einerseits die Möglichkeit erhalten, Bedenken zu äußern, und andererseits die notwendigen Dispositionen treffen können. Wird die Versammlung im Betrieb abgehalten, sollte jene Person, die die Versammlung einberuft, mit dem Betriebsinhaber zeitgerecht über die Bereitstellung geeigneter Räumlichkeiten sprechen.

Die Einberufung hat durch Anschlag an der Ankündigungstafel des Betriebsrates normalerweise mindestens e...

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