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OGH: IESG/Arbeitnehmeransprüche
• Die Finanzierung von Ausgleichsforderungen während eines bereits anhängigen Ausgleichsverfahrens, bei dem die zeitlich begrenzte Leistungspflicht des Insolvenz-Ausfallgeldfonds bereits feststeht und es im Wesentlichen nur darum geht, die Arbeitnehmer vom Austritt abzuhalten, was regelmäßig sogar zu einer Verringerung der Zahlungslast des Insolvenz-Ausfallgeldfonds führen kann, stellt kein sittenwidriges Zusammenwirken zur Überwälzung zusätzlicher Risken auf den Insolvenz-Ausfallgeldfonds i. S. d. § 879 ABGB dar. - (§ 8 IESG; § 879 ABGB)
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