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ASoK 2, Februar 2008, Seite 080

OGH: IESG/Arbeitnehmeransprüche

Die Finanzierung von Ausgleichsforderungen während eines bereits anhängigen Ausgleichsverfahrens, bei dem die zeitlich begrenzte Leistungspflicht des Insolvenz-Ausfallgeldfonds bereits feststeht und es im Wesentlichen nur darum geht, die Arbeitnehmer vom Austritt abzuhalten, was regelmäßig sogar zu einer Verringerung der Zahlungslast des Insolvenz-Ausfallgeldfonds führen kann, stellt kein sittenwidriges Zusammenwirken zur Überwälzung zusätzlicher Risken auf den Insolvenz-Ausfallgeldfonds i. S. d. § 879 ABGB dar. - (§ 8 IESG; § 879 ABGB)

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Rubrik betreut von: VON DR. EDITH MARHOLD-WEINMEIER
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