Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
OGH: Universitätsassistenten
• Der Antrag, es werde festgestellt, dass das VBG mit Ausnahme der §§ 4, 32 und 34 bis zum In-Kraft-Treten eines Kollektivvertrages als zwingender Mindestinhalt des Arbeitsvertrages i. S. d. § 128 UG 2002 auch für jene ab dem eingestellten Arbeitnehmer gilt,
a.) deren Tätigkeiten im Wesentlichen den Berufsbildern des UniAbgG entsprechen (insb. Studienassistenten, Assistenten mit abgeschlossener Universitätsausbildung ohne Doktorat, Lehrbeauftragte in einem Arbeitsverhältnis),
b.) die im Rahmen von Drittmittelprojekten i. S. d. § 109 Abs. 2 UG 2002 beschäftigt werden,
c.) mit denen weniger als ein Drittel der für Vollbeschäftigte vorgesehenen wöchentlichen Normalarbeitszeit vereinbart ist,
und der weitere Antrag, dem unter a.) bis c.) umschriebenen Personenkreis gebühre eine Kinderzulage bzw. ein Fahrtkostenzuschuss, wenn die sonstigen im VBG enthaltenen Anspruchsvoraussetzungen gegeben sind, wird abgewiesen. - (§ 128 UG 2002)
"Der Senat folgt in dieser Frage Pfeil und Schrammel: Neben den bereits dargelegten Argumenten ist überdies das vom Antragsgegner hervorgehobene Argument, dass eine Bejahung der (vorübergehenden) Anwendung des VBG auf neu aufgenommene Arbeitnehmer bis zum In-Kraft-Tretens ...