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ASoK 2, Februar 2008, Seite 77

OGH: Vorstandsvertrag/Beendigung

1. Eine auf dem Anstellungsvertrag beruhende Weisung an ein Vorstandsmitglied einer AG, alle als Geschäftsführer, Vorstands- oder Aufsichtsratsmitglied in konzernangehörigen Unternehmen oder Beteiligungsunternehmen übernommenen Funktionen unverzüglich wieder niederzulegen, ist auch im Lichte der Weisungsfreiheit des § 70 Abs. 1 AktG grundsätzlich zulässig.

2. Kann eine solche Weisung nur von "der Gesellschaft" ausgesprochen werden, so kommt für eine derartige Anordnung nur der Aufsichtsrat als Kollegialorgan in Betracht. Ein entsprechendes, nur vom Aufsichtsratsvorsitzenden unterschriebenes Schreiben erfüllt die Voraussetzungen nicht.

3. Vor dem Hintergrund der vereinbarten Geltung des § 27 AngG im Anstellungsvertrag des Vorstandsmitgliedes ist auszuführen, dass unter "beharrlich" i. S. d. § 27 Z 4 AngG die Nachhaltigkeit, Unnachgiebigkeit oder Hartnäckigkeit des in der Dienstverweigerung zum Ausdruck gelangenden, auf die Verweigerung der Befolgung der Anordnung gerichteten Willens zu verstehen ist. Gerade das Tatbestandsmerkmal der Beharrlichkeit erfordert als Indiz der qualifizierten Willensbildung des Dienstnehmers eine Wiederholung oder Ermahnung.

4. Um eine Ermahnung entbehrlich zu machen, muss die Weigerung ...

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