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ASoK 2, Februar 2008, Seite 065

Aktuelle Änderungen im Sozialversicherungsrecht

1. Bundesgesetz, mit dem das KAKuG, das ÄrzteG 1998, das PRIKRAF-G, das ASVG, das GSVG, das BSVG, das B-KUVG, das AlVG 1977, das SUG, das HVG, das KOVG 1957 und das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 geändert werden (Bundesgesetz zur Anpassung von Rechtsvorschriften an die Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens für die Jahre 2008 bis 2013), BGBl. I Nr. 101/2007

Mag. Annemarie Masilko und Mag. Carina Milisits

Im Rahmen des vorgezogenen Finanzausgleichs wurde auch eine neue Vereinbarung gem. Art. 15a B-VG über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens verhandelt, in der sich die Vertragsparteien auf die Weiterführung der mit der Gesundheitsreform 2005 eingeleiteten Organisations- und Finanzierungsreform geeinigt haben, die insb. die Kooperation zwischen den einzelnen Sektoren des Gesundheitswesens weiter intensivieren soll. Neben den gesetzlichen Anpassungen an diese Vereinbarung enthält das vorliegende Bundesgesetz auch sozialversicherungsrechtliche Begleitbestimmungen. Im Bereich des ASVG handelt es sich dabei um die 68. Novelle, im Bereich des GSVG und des BSVG jeweils um die 33. Novelle und im Bereich des B-KUVG um die 34. Novelle.

Folgende sozialversicherungsrechtliche Änderungen sind hervorzuheben:

1.1. Bereinigung betreffend die Teilversicherung in der Unfallversicherung der Wirtschaftstreuhänder durch Aufhebung des § 8 Abs. 1 Z 3 lit. b ASVG (Außer-Kraft-Treten mit Ablauf des )

Durch eine Übergangsbestimmung wird der Versicherungsschutz in der Unfallversicherung von bisher nach § 8 Abs. 1 lit. b ASVG versicherten Personen dadurch gewahrt, dass Personen...

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