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Arbeitslosenversicherungsgesetz-Novelle 2008
Überblick über wesentliche Neuerungen
Der folgende Beitrag gibt einen Überblick über die wesentlichsten Neuerungen, die die Arbeitslosenversicherungsgesetz-Novelle 2008 (BGBl. I Nr. 104/2007) mit sich gebracht hat. Ausgeklammert wird dabei aber insb. die Reform der Bildungskarenz und des Weiterbildungsgeldes.Die Änderungen traten grundsätzlich mit in Kraft; insb. die Einbeziehung der selbständig Erwerbstätigen in die Arbeitslosenversicherung ist jedoch erst ab möglich.
1. Ausweitung des Geltungsbereiches
1.1. Arbeitnehmerähnliche freie Dienstnehmer
Freie Dienstnehmer, auf die die Kriterien (der Arbeitnehmerähnlichkeit) des § 4 Abs. 4 ASVG zutreffen, sind Dienstnehmern im Bereich der Arbeitslosenversicherung künftig gleichgestellt und werden somit ebenfalls in die Arbeitslosenversicherung einbezogen.
Die für sie geltende monatliche Höchstbeitragsgrundlage beträgt gem. § 45 Abs. 3 ASVG ohne Sonderzahlungen das 35-Fache, mit Sonderzahlungen das 30-Fache der täglichen Höchstbeitragsgrundlage und entspricht damit den für Selbständige (nach dem GSVG) bzw. Dienstnehmer geltenden Bestimmungen. Die Schaffung von Sonderregelungen für die Bemessung der Leistung (§ 21 AlVG) war nicht erforderlich, da § 2 Abs. 1 AMPFG (Regelung der Beitragsgrundlage für die Arbeitslosenversicherung) ohnehin a...