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Steuerpflicht einer Schweizer Invaliditätspension
Das BFG hatte in der gegenständlichen Entscheidung einerseits die Frage zu klären, ob die neben einer österreichischen PVA-Pension bezogene Schweizer Invaliditätspension in Österreich steuerpflichtig ist, sowie andererseits, ob steuerpflichtige Einkünfte aus Kapitalvermögen vorliegen ().
Die zu 90 % behinderte, in Österreich unbeschränkt steuerpflichtige Beschwerdeführerin bezog seit 2014 eine österreichische Pension und eine Schweizer Invalidenrente. Gegenüber dem Finanzamt legte sie die Schweizer Pension bis 2014 nicht offen. Vor ihrer Berufungsunfähigkeit war sie Grenzgängerin in die Schweiz. Im Jahr 2004 kaufte die Beschwerdeführerin eine Wohnung und legte hierfür zwei Kreditzusagen einer Bank vor. Weiters hatte sie 2004 ein Depot bei einer Schweizer Bank über 76.800 € inne. Die Kontostände des Depots der Jahre 2004 bis 2010 gelangten durch Schweizer Kontrollmitteilungen in Umsetzung des Steuerabkommens mit der Schweiz an das österreichische Finanzamt.
Rechtslage
Gemäß § 25 Abs 1 Z 3 lit c EStG zählen zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit Pensionen aus einer ausländischen gesetzlichen Sozialversicherung, die einer inländischen gesetzlichen Sozialversicherung entsp...