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Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorge: Benachteiligung bestimmter Geschäftsführer?
Abhängig von der konkreten Vertragsgestaltung bestehen unterschiedliche Konsequenzen
Von der Regierung wurde ein fehlendes Vorsorgemodell für Selbständige als Problem erkannt. Wurde für Unselbständige bereits 2002 ein Vorsorgemodell in Form der sog. Abfertigung neu
geschaffen, fehlte eine solche Absicherung bisher für freie Dienstnehmer und Selbständige.
Mit einer umfassenden Änderung des BMVG
werden per freie Dienstnehmer nach dem ASVG, Personen, die in der Krankenversicherung oder Pensionsversicherung nach dem GSVG, in der Pensionsversicherung nach dem BSVG, in der Pensionsversicherung nach dem FSVG sowie in der Pensionsversicherung nach dem NVG pflichtversichert sind, sowie Rechtsanwälte und Ziviltechniker nun in ein mit der Abfertigung neu für Arbeitnehmer vergleichbares zusätzliches Vorsorgemodell einbezogen. Der Gesetzgeber scheint mit der Definition der Personengruppe augenscheinlich an alle Gruppen von Erwerbstätigen gedacht zu haben und bietet Freiberuflern und Bauern (Land- und Forstwirten) sogar ein Opt-in-Modell an.
Bei genauer Analyse des nun für die Selbständigenvorsorge in Betracht kommenden Personenkreises lässt sich feststellen, dass GmbH-Geschäftsführer, die in bestimmten Konstellationen tätig sind, nicht an dem gebotenen Vorsorgemodell partizipieren können.
Die Förd...